Vereinssatzung aus dem Jahre 1896
Die Satzung eines Vereins ist das wohl wichtigste Statut. Sie regelt nicht nur den Sinn und Zweck des Vereins, sondern gibt auch die Grundregeln des Miteinanders im Verein vor. Als einer der wenigen Vereine waren wir noch im Besitz der allerersten Satzung unseres Kleingartenvereins. Das Original dieser Satzung befand sich in unserem kleinen Vereinsmuseum wohl behütet unter Glas. Doch leider wurde das Vereinsmuseum im Jahr 2021 durch einen Brand zerstört und die wertvollen Originale für immer zerstört. Zum unserem Glück haben wir dieses Relikt noch im Vorfeld digitalisiert.
Es ist das erste Statut des Gartenbauvereins Leipzig-Sellerhausen e.V., aufgesetzt im Jahr 1896 und lediglich im Jahr 1899 einmal revidiert. Über die Jahrzehnte haben sich die Satzungen der Vereine immer wieder geändert. Sie sind heute teils wesentlich ausführlicher gestaltet und beinhalten mehr Vorschriften und Regeln für ein gedeihliches Miteinander im Verein. Dies ist notwendig geworden, da sich Gesetze und Vorschriften verändert haben. Insbesondere die Vorstände haben eingesehen, dass es teilweise notwendig war, die Regelungen für ein Miteinander im Verein nicht nur zu verschärfen, sondern auch detaillierter vorzugeben.
Immer wieder kommt es in den Vereinen zu großen Problemen mit Pächtern, weil bestimmte Regelungen in der Satzung nur schwammig oder gar nicht geregelt sind. Letztmalig wurde unsere Satzung im Jahr 2012 abgeändert und durch den Beschluss der Mitglieder in einer Mitgliederversammlung bestätigt und auf den Weg gebracht