Bewerbung um einen freien Garten
Bei Anfragen zu leeren Gärten bewerben Sie sich bitte per E‑Mail oder über unser Kontaktformular (sh unten). Sie erhalten eine Antwort mit einer Bezugsperson und Kontaktdaten.
Wichtiger Hinweis: Wir machen darauf aufmerksam, dass vor der Vergabe eines Gartens erst die Aufnahme im Verein stattfinden muss (Voraussetzung). Stellen Sie mit ihrem Gartenwunsch am besten gleichzeitig den Antrag um Aufnahme in den Verein. Über diesen wird vom Vorstand entschieden.
Um uns die Entscheidung etwas leichter zu machen, würden wir Sie gerne kennenlernen. Vielleicht erzählen Sie uns in ihrer Bewerbung auch etwas über ihre Ambitionen als zukünftiges Mitglied in einem Kleingartenverein oder ihren Erfahrungen mit Gartenarbeit. Vielleicht haben Sie auch eine besondere Fähigkeit? In Kleingärten werden immer wieder Elektriker, Klempner etc. pp gesucht, um die Vereinsarbeit zu unterstützen. Derzeit haben wir eine Warteliste. Der von ihnen auserkorene Gartenwunsch ist nicht immer zu garantieren.
Wichtiger Hinweis für private Gartenweitergaben: Sollte Ihnen ein Garten durch einen Pächter zum Kauf angeboten werden, ist dies nur zulässig, wenn der gewählte Vorstand diesem Kauf zustimmt und Sie Mitglied im Kleingartenverein werden und einen Pachtvertrag erhalten. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die private Übernahme einer Parzelle. Zwar gehört das Eigentum auf der Parzelle (Anbauten, Anpflanzungen) in das Eigentum des scheidenden Pächters, das Pachtland gehört jedoch in den Verantwortungsbereich des Kleingartenvereins. Schließen Sie einen Kaufvertrag mit dem scheidenden Pächter ab, ist dieser gesetzlich gesehen lediglich schwebend wirksam, bis zur Zustimmung durch den Vorstand. Vielmehr könnte es passieren, dass sofern es zu keiner Zustimmung durch den Vorstand und keinen Pachtvertrag bzw. keine Aufnahme in den Verein kommt, dass Sie aufgefordert werden das erworbene Eigentum zu entfernen = Abriss Laube und Entfernung sämtlicher Anpflanzungen.
Ebenso unzulässig ist eine Unterverpachtung des Kleingartens ohne Kenntnis und Zustimmung des Vorstandes. Pächter können Sie nur durch Pachtvertrag mit dem Vorstand werden. In beiden Fällen müssen Sie vorher einen Antrag auf Aufnahme in den Verein stellen.
Wir warten auf ihre Bewerbung.