Vereinssatzung aus dem Jahre 1896

Die Satzung eines Vere­ins ist das wohl wichtig­ste Statut. Sie regelt nicht nur den Sinn und Zweck des Vere­ins, son­dern gibt auch die Grun­dregeln des Miteinan­ders im Vere­in vor. Als ein­er der weni­gen Vere­ine waren wir noch im Besitz der allerersten Satzung unseres Klein­garten­vere­ins. Das Orig­i­nal dieser Satzung befand sich in unserem kleinen Vere­ins­mu­se­um wohl behütet unter Glas. Doch lei­der wurde das Vere­ins­mu­se­um im Jahr 2021 durch einen Brand zer­stört und die wertvollen Orig­i­nale für immer zer­stört. Zum unserem Glück haben wir dieses Relikt noch im Vor­feld dig­i­tal­isiert.

Es ist das erste Statut des Garten­bau­vere­ins Leipzig-Sell­er­hausen e.V., aufge­set­zt im Jahr 1896 und lediglich im Jahr 1899 ein­mal rev­i­diert.  Über die Jahrzehnte haben sich die Satzun­gen der Vere­ine immer wieder geän­dert. Sie sind heute teils wesentlich aus­führlich­er gestal­tet und bein­hal­ten mehr Vorschriften und Regeln für ein gedeih­lich­es Miteinan­der im Vere­in. Dies ist notwendig gewor­den, da sich Geset­ze und Vorschriften verän­dert haben. Ins­beson­dere die Vorstände haben einge­se­hen, dass es teil­weise notwendig war, die Regelun­gen für ein Miteinan­der im Vere­in nicht nur zu ver­schär­fen, son­dern auch detail­liert­er vorzugeben.

Immer wieder kommt es in den Vere­inen zu großen Prob­le­men mit Pächtern, weil bes­timmte Regelun­gen in der Satzung nur schwammig oder gar nicht geregelt sind. Let­zt­ma­lig wurde unsere Satzung im Jahr 2012 abgeän­dert und durch den Beschluss der Mit­glieder in ein­er Mit­gliederver­samm­lung bestätigt und auf den Weg gebracht

Erstes Statut des Garten­bau­vere­ins Leipzig-Sell­er­hausen e.V. von 1896 (ein­ma­lig rev­i­diert 1899)